DETEKTIVDIENST

Sie würden gerne ein interessantes Geschäft abschließen, möchten aber vorher noch einige Sachverhalte überprüfen? Beauftragen Sie unseren Detektivdienst und wir werden Ihnen zuverlässig, schnell und diskret Informationen liefern, die Ihnen bei wichtigen Entscheidungsfindungen helfen können. 

Das Dienstleistungsspektrum unserer Firma ist sehr breit und wird durch das Gesetz Nr. 473/2005 Z.z. über Dienstleitungen im Bereich der privaten Sicherheit wie folgt geregelt:

• Suche nach Personen
• Suche nach Objekten
• Überwachung der Tätigkeit von Personen in einem geschlossenen Raum oder an einem geschlossenen Ort
• Beschaffung von Informationen, die als Beweismittel bei gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren dienen können
• Beschaffung von Informationen über die Privatverhältnisse einer natürlichen Person und Beschaffung von Informationen über Handlungen einer natürlichen oder juristischen Person oder über deren Vermögensverhältnisse
• Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen
• Beschaffung von Informationen über rechtswidrige Handlungen, die das Geschäftsgeheimnis gefährden könnten

Wer nimmt unsere Dienste in Anspruch?

Juristische und natürliche Personen, Rechtsanwaltskanzleien, Finanz- und Leasingunternehmen, Zwangsvollstrecker, Notare, Versicherungsanstalten sowie Privatpersonen. Wir garantieren Diskretion auf professionellem Niveau.

Wir überprüfen Ihre Geschäftspartner

Wir finden für Sie heraus, ob Ihr potenzieller Geschäftspartner am beabsichtigten Geschäft wirklich interessiert ist und ob das Geschäft auch real zustande kommen kann, wir besorgen Ihnen Informationen über die Vermögensverhältnisse Ihres Geschäftspartners und decken Falschangaben und Dokumentenfälschungen auf.   

Mehr als nur Informationen – Unsere Beweise halten auch vor Gericht stand

Wir erheben Beweise auf gesetzeskonforme Art und Weise, sodass sie vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde standhalten. Im Bedarfsfall steht Ihnen auch unser Hauptdetektiv, der für den jeweiligen Fall zuständig ist, mit seiner Zeugenaussage zur Verfügung.